Unparteilichkeitserklärung

Die Zertifizierung ist als Duales System aufgebaut, das eine Trennung von Ausstellung der Zertifikate durch die Zertifizierungsstelle und die Durchführung der Audits (Begutachtung) an andere Stellen ausgliedert.

Die Zertifizierungsstelle, die anderen Stellen und die verbundenen Stellen führen keine Beratungsleistungen für Managementsysteme, keine internen Audits beim Kunden, keine Schulungen speziell für den Kunden durch und sind nicht an Unternehmen, die Beratungsaktivitäten ausführen, beteiligt oder mit ihnen auf eine Art verbunden, dass dadurch ein Einfluss auf die Zertifizierungstätigkeit entstehen könnte.

Die Verantwortung über das Verfahren der Erteilung oder Nichterteilung; Aufrechterhaltung, Erneuerung, Erweiterung, Einschränkung, Aussetzung oder Zurückziehung des Zertifikates bleibt ausschließlich bei der Zertifizierungsstelle und kann nur durch die Zertifizierungsstelle wahrgenommen werden.

Die Zertifizierungsstelle hat alle Punkte analysiert und dokumentiert, die die Unparteilichkeit gefährden könnten und die entsprechenden Maßnahmen getroffen, um die Unparteilichkeit zu gewährleisten. Die Zertifizierungsstelle analysiert und dokumentiert die Beziehungen zu anderen Stellen an die sie die Durchführung der Audits (Gutachten) ausgliedert, sowie die Beziehungen zu den verbundenen Stellen, um einen möglichen Interessenkonflikt bei der Zertifizierung zu erkennen und diejenigen Stellen und Tätigkeiten zu identifizieren, die beim Fehlen geeigneter Kontrollmechanismen die Vertraulichkeit, Objektivität oder Unparteilichkeit beeinträchtigen könnten.

Die Zertifizierung einer anderen Zertifizierungsstelle für deren Zertifizierungstätigkeiten von Managementsystemen wird nicht durchgeführt.

Die Zertifizierungsstelle zertifiziert nicht das Managementsystem der anderen Stelle oder der verbundenen Stelle für deren Zertifizierungstätigkeiten von Managementsystemen.

Die oberste Leitung der Zertifizierungsstelle, die Mitarbeiter der Zertifizierungsstelle, die Mitarbeiter der Ausschüsse und die Mitarbeiter der anderen Stelle sowie die Auditoren (Gutachter) verpflichten sich unparteilich zu handeln und keinen kommerziellen, finanziellen oder sonstigen Druck zuzulassen sowie neben ihrer Tätigkeit im Rahmen der Zertifizierung keiner weiteren Beschäftigung nachzugehen, die ihre Unparteilichkeit hinsichtlich der Zertifizierung beeinträchtigt, und in den vergangenen zwei Jahren nicht in der zu zertifizierenden Organisation beratend tätig gewesen zu sein oder Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung des Managementsystems durchgeführt zu haben oder in Zukunft durchführen werden. Weiter verpflichten sie sich, jede ihnen bekannte Situation offen zu legen, die sie selbst oder die Zertifizierungsstelle vor Interessenkonflikte stellen könnte.

Die Aufträge werden in der Reihenfolge bearbeitet, in der sie bei der Zertifizierungsstelle eingegangen sind. Keine zu zertifizierende Organisation wird durch finanzielle oder andere Mittel benachteiligt oder bevorzugt.

Die Überprüfung der Einhaltung der Unparteilichkeitserklärung erfolgt durch den Ausschuss zur Sicherung der Unparteilichkeit (Lenkungsausschuss).

Durch die Einhaltung dieser Anforderungen stellen wir sicher, dass kein Interessenkonflikt bzgl. der Forderungen zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gemäß DIN EN ISO/IEC 17021 besteht.

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