Informationen zum Zertifizierungsausschuss

Eine Beschwerde kann mündlich oder schriftlich bei der Zertifizierungsstelle eingereicht werden und wird durch den Zertifizierungsausschuss bearbeitet.

Der Zertifizierungsausschuss ist für die Bearbeitung von Beschwerden zuständig. Wie z.B. Beschwerden gegen den eingeteilten Auditor / Fachexperte, Rechnungen, Zertifikate und Auditdokumentation usw. oder Beschwerden über eine von der Zertifizierungsstelle zertifizierte Organisation.

Die Ausschussmitglieder des Ausschusses zur Zertifizierungsentscheidung (Zertifizierungsausschuss) entscheiden über die Erteilung, Verweigerung, Aufrechterhaltung, Erweiterung oder Einschränkung des Geltungsbereichs, Erneuerung, Aussetzung oder Wiederherstellung oder Zurückziehung der Zertifizierung.

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